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PSO GmbH
 

Die AGB der PSO

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PSO GmbH

Inhalt:

I – AGBs der PSO GmbH für den Kauf unserer Produkte über www.pso.de

II – AGBs der PSO GmbH für die Erbringung von Consulting und IT Services

 

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PSO GmbH für den Kauf unserer Produkte über www.pso.de

 

Gültig ab: 11. Juni 2011


1. Anwendungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der PSO GmbH („wir“) gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB sowie unsere Datenschutzerklärung in den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassungen. Von diesen AGB und der Datenschutzerklärung abweichende Regelungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.2 Sie können diese AGB auf www.pso.de einsehen sowie über Ihre üblichen Browserfunktionalitäten ausdrucken und speichern. Hier können Sie diese AGB auch als PDF herunterladen und speichern (dafür benötigen Sie den Adobe Reader, www.adobe.de). Ebenfalls steht es Ihnen frei, die E-Mail zu archivieren, in der wir den Eingang Ihrer Bestellung bestätigen. Darin finden Sie sowohl die Daten Ihrer Bestellung als auch diese AGB.

1.3 Wir bieten jedem Kunden einen passwortgeschützten Zugang zu seinem Benutzerkonto an. In Ihrem Benutzerkonto können Sie nach entsprechender Registrierung Ihre bei uns gespeicherten Daten über offene, kürzlich versandte und abgeschlossene Bestellungen, Ihre Adressdaten, Bankverbindung und den Newsletter-Versand einsehen und verwalten. Sie sind dazu verpflichtet, Ihre persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.


2. Vertragsschluss

2.1 Ihr Vertragspartner ist die PSO GmbH, Theresienhöhe 28, 80339 München.

2.2 Unsere Werbeangebote sind freibleibend, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart.

2.3 Indem Sie ein Produkt bei uns bestellen, geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die in Ihrem Warenkorb befindliche Ware ab. Ein Vertrag kommt jedoch erst zustande, sobald wir Ihnen eine Bestellbestätigung zusenden, aus der die Einzelheiten Ihrer Bestellung hervorgehen, oder – spätestens – mit Versendung der Ware an Sie. Sofern wir Teile Ihrer Bestellung nicht bestätigen, kommt insoweit kein Kaufvertrag zustande. Vorbehaltlich des jedem Verbraucher zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts sind Sie für die Dauer von 5 Werktagen an Ihre Bestellung gebunden.

2.4 Wir verkaufen Ware nur in haushaltsüblichen Mengen.


3. Widerrufsrecht

Das folgende Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Verbraucher ist danach jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Vereinbarung über Kostentragung

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

PSO GmbH
Theresienhöhe 28
80339 München

Telefax: +49 (0)89 96228899-31
E-Mail: info@pso.de

Bitte senden Sie Waren an:

PSO GmbH
Rücksendungen
Theresienhöhe 28
80339 München

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung

Ausschluss des Widerrufs

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen

a. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind (insbesondere bei Software-Downloads) oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

b. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder

c. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.


4. Preise, Zahlung und Lieferung

4.1 Es gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung im Angebot genannte Preis. Dabei handelt es sich um den Endpreis, also den Produktpreis inklusive Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile, jedoch exklusive Versandkosten.

4.2 Wir bieten grundsätzlich folgende Zahlungsarten an: Kreditkarte, Vorkassenüberweisung, Rechnung, Bankeinzug (Lastschrift), Sofortüberweisung und Paypal. Wir behalten uns das Recht vor, dem Kunden entsprechend dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung nur bestimmte Zahlungsarten anzubieten.

4.3 Der Kaufpreis wird grundsätzlich mit Zugang der Bestellbestätigung beim Kunden fällig. Bei Kauf auf Rechnung wird der Kaufpreis mit Zugang der Lieferung beim Kunden fällig. Wenn die Zahlung nicht binnen 14 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt, gerät der Kunde in Verzug. Wir akzeptieren keine Zahlungen von Konten außerhalb der Europäischen Union.

4.4 Schlägt der Forderungseinzug mangels ausreichender Kontodeckung, korrekter Kontodaten oder eines Widerspruchs des Kunden oder aus einem sonstigen Grund fehl, so hat der Kunde die dadurch anfallenden Mehrkosten (z.B. Gebühren des Kreditinstituts) zu tragen, es sei denn, er hat das Fehlschlagen des Forderungseinzugs nicht zu vertreten.

4.5 Machen wir auf unserer Webseite im Zusammenhang mit einem unserer Produkte allgemeine Angaben zu Verfügbarkeit und Versand, so handelt es sich bei diesen Angaben nicht um verbindliche oder garantierte Termine (es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart). Die Lieferung des bestellten Produkts erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen, maximal jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Eingang der Bestellung, da die Lieferfrist auch von Vorlieferanten abhängig ist. Bei Vorkasse erfolgt der Versand jedoch erst nach Gutschrift der vollständigen Summe auf unserem Konto. Zudem sind wir bei Vorkasse berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Ihre Zahlung trotz Fälligkeit und erfolgter Mahnung nicht innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt des Versands der Bestellbestätigung erfolgt.

4.6 Die Lieferzeit verlängert sich in angemessenem Umfang im Falle höherer Gewalt. Fälle höherer Gewalt sind insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Systemschäden und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eins der vorgenannten Leistungshindernisse länger als 30 Tage andauert. Sonstige Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

4.7 Wir sind nur zur Lieferung verpflichtet, soweit unser Warenvorrat und die uns von unseren Lieferanten zur Verfügung gestellten Lieferungen reichen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir kein Beschaffungsrisiko übernehmen können (auch nicht in Bezug auf Gattungsware). Insbesondere sind wir dann nicht zur Lieferung verpflichtet, wenn wir selbst nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig beliefert wurden und dies nicht zu vertreten haben. In diesem Fall sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und wir werden Sie unverzüglich hierüber informieren und Ihnen – vorbehaltlich Ihrer sonstigen Rechte – bereits getätigte Zahlungen zurückerstatten.

4.8 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware im Fall des Versendungskaufs mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über (unabhängig davon, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht). Im Übrigen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe, im Fall des Versendungskaufs mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder der sonst zur Durchführung des Versands bestimmten Person auf den Käufer über.

4.9 Die Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung unser Eigentum (Eigentumsvorbehalt).


5. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.


6. Datenschutz

6.1 Wir speichern Ihre Bestell- und Adressdaten (und übermitteln diese an die von uns eingesetzten Partner) für die Bearbeitung und Abwicklung Ihrer Bestellung und die Lieferung von Waren, für Produktempfehlungen, Gewährleistungsfälle sowie für die Prüfung der Bonität (insbesondere bei Rechnungskauf) gemäß unserer Datenschutzerklärung.

6.2 Auch im Übrigen gilt für die Verwendung Ihrer Daten unsere Datenschutzerklärung.


7. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, sofern sie in das Vertragsverhältnis zum Kunden eingeführt sind und soweit dies zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Die Änderungen gelten vom Kunden als akzeptiert, sofern dieser nicht innerhalb von 40 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die Änderungen schriftlich oder per E-Mail widerspricht.


8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1 Alle Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen Deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen (auch nach ihrer Übernahme in deutsches Recht).

8.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB und darunter geschlossene Verträge wird im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts unser Geschäftssitz als Gerichtsstand vereinbart, wobei es uns vorbehalten bleibt, am Sitz des Kunden zu klagen.


9. Salvatorische Klausel

Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Dies gilt sinngemäß, falls eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.


II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PSO GmbH für die Erbringung von Consulting und IT Services

 

Gültig ab: 1. Mai 2011


1. Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Vertragsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Erbringung von Software Consulting und IT Services durch die PSO GmbH, wobei dies im Einzelfall auch die Überlassung von vorbestehenden Lizenzprogrammen beinhalten kann.

1.2 Von diesen AGB abweichende Regelungen des Kunden (z.B. Auftrags- oder Einkaufsbedingungen) werden nur dann Vertragsinhalt, wenn die PSO GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Ein Vertrag mit der PSO GmbH kommt grundsätzlich zustande durch schriftliche Bestellung des Kunden und Zugang einer entsprechenden Auftragsbestätigung der PSO GmbH beim Kunden oder durch Unterzeichnung eines Bestellscheins der PSO GmbH durch den Kunden. Die Auftragsbestätigung und der Bestellschein werden hiernach gemeinsam „Auftragsschein“ genannt.

1.4 Sonstige Bedingungen für die jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen der PSO GmbH können sich aus Dokumenten ergeben, die durch ausdrückliche Bezugnahme im Auftragsschein Anlage des Vertrags und damit Vertragsbestandteil werden. Sofern Widersprüche zwischen einzelnen Bestandteilen des Vertrags auftreten, so gehen die Bestimmungen des Auftragsscheins den Anlagen und – vorbehaltlich Ziffer 1.2 – diesen AGB vor.

1.5 Der Auftragsschein samt seiner Anlagen stellt zusammen mit diesen AGB die vollständige Vereinbarung über die Erbringung der Leistungen durch die PSO GmbH dar. Nebenabreden, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und – vorbehaltlich einer wirksam erteilten Vollmacht – der Bestätigung durch die Geschäftsleitung der PSO GmbH.

1.6 Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.


2. Leistungen der PSO GmbH

2.1 Von der PSO GmbH zu erbringende Leistungen sind im Auftragsschein und in den Anlagen zum Vertrag abschließend beschrieben. Die PSO GmbH erbringt ihre Leistungen nach dem zur Zeit der Auftragserteilung gültigen Stand der Technik. Eine darüber hinausgehende Leistung schuldet die PSO GmbH nicht. Im Auftragsschein und in den Anlagen zum Vertrag nicht genannte Leistungen erfolgen aufgrund gesondert zu schließender Vereinbarung und zu den jeweils gültigen Preisen der PSO GmbH.

2.2 Leistungs- und Qualitätsbeschreibungen im Auftragsschein und seinen Anlagen sind keine zugesicherten Eigenschaften; solche bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der PSO GmbH.

2.3 Leistungen der PSO GmbH werden an dem im Auftragsschein oder in dessen Anlagen genannten Ort erbracht.

2.4 Leistungen der PSO GmbH werden als Dienstleistungen erbracht, es sei denn, die PSO GmbH stimmt der Erbringung von Werkleistungen ausdrücklich schriftlich zu. Dienstleistungen werden von der PSO GmbH in eigener Verantwortung erbracht. Dabei berät und unterstützt die PSO GmbH den Kunden, jedoch ist dieser für die Steuerung, den Erfolg und die Kontrolle seines Projekts verantwortlich.

2.5 Die PSO GmbH wird sich stets bemühen, ihre vertraglichen Leistungsverpflichtungen in dem im Auftragsschein oder seinen Anlagen vereinbarten Zeitraum zu erfüllen. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Auftragsschein oder in dessen Anlagen sind alle vereinbarten Zeiträume lediglich Schätzwerte und nicht verbindlich.

2.6 Jede Partei kann auf schriftlichem Wege Änderungen des im Auftragsschein und in dessen Anlagen beschriebenen Leistungsumfangs beantragen. Die PSO GmbH ist jedoch nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen als ursprünglich vereinbart anzubieten. Änderungen am vertraglich vereinbarten Leistungsumfang werden von den Parteien einvernehmlich vorgenommen und in einer schriftlichen Änderungsvereinbarung fixiert; andernfalls ist die PSO berechtigt, mit der Leistungserbringung wie ursprünglich vereinbart fortzufahren. Führt ein Änderungsverlangen des Kunden zu einer Unterbrechung der Tätigkeit der PSO GmbH, kann diese vom Kunden für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung oder, falls keine bestimmte Vergütung für diesen Zeitraum vorgesehen ist, eine angemessene Vergütung verlangen, es sei denn, die PSO GmbH kann die entsprechenden Mitarbeiter bei einem anderen Kunden sinnvoll und gegen Entgelt einsetzen.

2.7 Hat sich die PSO GmbH zur Einhaltung verbindlicher Leistungszeiten verpflichtet, verlängern Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs die Lieferzeit in angemessenem Umfang. Das gleiche gilt bei Eintritt außerhalb des Willens der PSO GmbH liegender unvorhergesehener Ereignisse wie zum Beispiel höherer Gewalt. Ist die Leistungserbringung aus vorgenannten und von der PSO GmbH nicht verschuldeten Gründen während der Dauer von 30 Tagen nicht möglich, ist die PSO GmbH zum Rücktritt berechtigt, ohne dass dem Kunden deswegen irgendwelche Rechte zustehen. Die PSO GmbH ist zur Einhaltung der ihr obliegenden Leistungsfristen nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Zahlungs- und Mitwirkungspflichten erfüllt hat.

2.8 Die PSO GmbH ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung der geschuldeten Leistungspflichten oder Teilen davon zu beauftragen, jedoch bleibt die PSO GmbH gegenüber dem Kunden verantwortlich für alle von ihr diesem gegenüber eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen.

2.9 Soweit die PSO GmbH eine Benutzerdokumentation liefert, kann diese ganz oder teilweise in englischer Sprache sein.


3. Vergütung

3.1 Grundsätzlich vergütet der Kunde die Tätigkeit der PSO GmbH auf Zeit- und Material-Basis. Nur im Fall einer entsprechenden ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien wird die PSO GmbH auf Festpreis-Basis tätig.

3.2 Zeit- und Material-Vereinbarungen werden nach Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet (wobei ein Tagessatz 8 Arbeitsstunden entspricht). Eine Über- und Unterschreitung dieser Zeitdauer wird anteilig vergütet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den jeweils gültigen Preisen der PSO GmbH, es sei denn, im Auftragsschein und seinen Anlagen wird anderes vereinbart. Wird die PSO GmbH mit Einwilligung des Kunden außerhalb der regulären Geschäftszeiten tätig, erhöht sich der Stunden- bzw. Tagessatz um 30% bei Arbeiten an Werktagen in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Samstagen und um 50% bei Arbeiten an Sonn- und Feiertagen.

3.3 Gegebenenfalls erforderliche Reisen und Übernachtungen sowie sonstige angemessene Aufwendungen werden nach den jeweils geltenden Konditionen der PSO GmbH gesondert in Rechnung gestellt (z.B. Fahrtzeiten und -kosten, Übernachtungskosten und Spesen).

3.4 Alle im Auftragsschein genannten Preise sind Nettopreise exklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb der Dauer der Vertragslaufzeit der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

3.5 Die PSO GmbH wird dem Kunden die Vergütung gemäß den Bestimmungen im Auftragsschein im Voraus, monatlich zum Ende eines Kalendermonats oder nach Ende der Leistungserbringung in Rechnung stellen. Trifft der Auftragsschein hierzu keine Regelung, gilt die monatliche Rechnungsstellung als vereinbart. Kosten und Aufwendungen gemäß Ziffer 3.3 kann die PSO GmbH dem Kunden in Rechnung stellen, sobald jene bei ihr angefallen sind. Es steht der PSO GmbH frei, Rechnungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 UStG in digitaler Form per e-Mail zu stellen.

3.6 Der Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung fällig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.

3.7 Erfüllt der Kunde eine Zahlungsverpflichtung nicht innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum, kommt er in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall kann die PSO GmbH Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweils aktuellen Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte der Europäischen Zentralbank verlangen; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Es bleibt dem Kunden unbenommen, einen geringeren Zinsschaden nachzuweisen.

3.8 Die PSO GmbH kann die weitere Durchführung des Vertrags sowie die Herausgabe ihrer Leistungsergebnisse verweigern, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder wenn konkrete Anhaltspunkte einer bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Kunden vorliegen. In diesen Fällen ist die PSO GmbH berechtigt, entsprechende Sicherheiten zu verlangen, es sei denn, der Kunde zahlt sämtliche (auch noch nicht fälligen) Forderungen im Voraus.

3.9 Soweit die Natur der Leistungen dies erlaubt, kann die PSO GmbH ungeachtet der ihr sonst zustehenden Rechte ihre Leistungsergebnisse zurücknehmen, wenn der Kunde mit der Zahlung der geschuldeten Vergütung in Verzug gerät; die PSO GmbH wird dem Kunden diese Maßnahme zuvor ankündigen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen.

3.10 Nimmt der Kunde vorausbezahlte Leistungen nicht während des vorgesehenen Leistungszeitraums in Anspruch, steht ihm kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Gutschrift der gezahlten Vergütung oder auf spätere Inanspruchnahme der Leistung zu.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Die Erfüllung der von der PSO GmbH geschuldeten Leistung setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Mitwirkungspflichten erfüllt. Damit die PSO GmbH ihre Leistungsverpflichtungen in angemessener Zeit erfüllen kann, wird der Kunde die PSO GmbH nach besten Kräften unterstützen. Insbesondere wird er – als wesentliche Vertragspflicht – rechtzeitig und unentgeltlich alle in dieser Ziffer 4 genannten Mitwirkungspflichten erbringen und in seiner betrieblichen Sphäre alle Voraussetzungen schaffen, die zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch die PSO GmbH erforderlich sind.

4.2 Der Kunde gestattet der PSO GmbH bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im erforderlichen Umfang Zugriff auf leitende und andere Mitarbeiter, die dem Leistungsumfang entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Kunde benennt mit Auftragserteilung einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der kurzfristig Informationen zur Verfügung stellen und Entscheidungen treffen bzw. herbeiführen kann. Die PSO GmbH ist befugt, den Kunden zum Austausch eines bereit gestellten Mitarbeiters zu ersuchen, wenn die PSO GmbH dies in ihrem vernünftigen Ermessen zur erfolgreichen Umsetzung des Projekts für erforderlich hält.

4.3 Der Kunde erklärt sich einverstanden, der PSO GmbH die für die Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Informationen und Materialien in angemessener Zeit zur Verfügung zu stellen. Der Kunde sollte Informationen und Materialien, die er der PSO GmbH zur Verfügung stellt, auf deren Vollständigkeit, Eindeutigkeit und Fehlerlosigkeit überprüfen; die PSO GmbH ist im Rahmen der Durchführung des Vertrags nicht verantwortlich für Verluste, Schäden und Mängel, die durch unvollständige, uneindeutige oder fehlerhafte Informationen oder Materialien des Kunden entstehen, es sei denn, die Unvollständigkeit, Uneindeutigkeit oder Fehlerhaftigkeit hätte sich der PSO aufdrängen müssen.

4.4 Die PSO GmbH erhält im erforderlichen Umfang Zutritt zu den Arbeitsräumen des Kunden und das Recht zur Nutzung von Parkplätzen, Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln des Kunden (z.B. Internet, Telefon, Fax, einfache Büromaterialien, Systemzugang, remote access, etc.). Der Kunde wird die erforderliche Entwicklungsumgebung mit der erforderlichen Anzahl von Rechnern samt Systemzugang betriebsbereit zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für den Betrieb und die Pflege der von ihm zur Verfügung gestellten Systeme verantwortlich und sorgt für die regelmäßige Sicherung von Daten und Programmen (mindestens einmal täglich) sowie dafür, dass von ihm zur Verfügung gestellte Computer über zeitgemäße Systeme zur Datensicherheit und Virenfreiheit verfügen. Gegebenenfalls erforderliche Lizenzen, Genehmigungen und Zugangsberechtigungen sind vom Kunden zu beschaffen. Beschränkungen der Nutzbarkeit von Systemen und sonstigen Arbeitsmitteln sowie Beschränkungen des Zugangs zu den Arbeitsräumen des Kunden wird dieser der PSO GmbH in angemessener Zeit im Voraus mitteilen.

4.5 Hat sich die PSO GmbH nicht ausdrücklich zu entsprechender Projektverantwortung verpflichtet, ist der Kunde für die Steuerung, den Erfolg und die Kontrolle Dritter verantwortlich. Der Kunde wird mit jedem von ihm beauftragten Dritten, dessen Tätigkeit Einfluss auf die Leistungserbringung durch die PSO GmbH hat, die erforderliche und rechtzeitige Zusammenarbeit sicherstellen (zum Beispiel durch geeignete Vereinbarungen).

4.6 Erfüllt der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig, kann die PSO GmbH den Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer von ihr gesetzten angemessenen Nachfrist kündigen. Sonstige Ansprüche der PSO GmbH, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.


5. Nutzungs- und Eigentumsrechte

5.1 Die PSO GmbH stellt dem Kunden ausschließlich die im Auftragsschein und in dessen Anlagen genannten Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien zur Verfügung. „Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien“ im Sinne dieser AGB sind individuell für den Kunden erstellte Schriftwerke und andere Werke (z.B. Programme einschließlich Software, zugehörige Dokumentation, Konzept- und Auswertungsunterlagen, Zeichnungen, Berichte, etc.), nicht jedoch Programme (einschließlich Software), Schriftwerke und andere Werke, die von der PSO GmbH oder von Dritten vor oder unabhängig von der geschäftlichen Beziehung zum Kunden erstellt worden sind (einschließlich deren spätere Modifikation für den Kunden hiernach gemeinsam „Vorbestehende Werke“ genannt); Vorbestehende Werke unterliegen den gesonderten lizenzrechtlichen Regelungen gemäß Ziffer 5.3.

5.2 Vorbehaltlich Ziffer 5.3 und der vollständigen Zahlung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelts überträgt die PSO GmbH dem Kunden das übertragbare, abgegoltene, ausschließliche, weltweite, zeitlich unbefristete Recht, die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien umfassend im Sinne der §§ 15 bis 24 und 69a UrhG zu nutzen; der Kunde nimmt die Rechteübertragung an. Der Kunde räumt seinerseits der PSO GmbH mit Vertragsabschluss das unwiderrufliche, übertragbare, abgegoltene, nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich unbefristete Recht ein, die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien umfassend zu nutzen und wirtschaftlich zu verwerten, insbesondere zu übersetzen, anzupassen, zu bearbeiten oder auf andere Weise umzuarbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen sowie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben und sämtliche oder einzelne dieser Rechte Dritten einzuräumen; die PSO GmbH nimmt diese Rechteeinräumung an. Eine Kündigung oder sonstige Beendigung des Vertrages lässt die der PSO GmbH eingeräumten Rechte unberührt.

5.3 Sämtliche Rechte an Vorbestehenden Werken verbleiben bei der PSO GmbH oder bei Dritten. Sind Vorbestehende Werke in den Arbeitsergebnissen und Liefermaterialien enthalten, räumt die PSO GmbH dem Kunden vorbehaltlich der vollständigen Zahlung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelts das nicht übertragbare, abgegoltene, nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich unbefristete Recht ein, die Vorbestehenden Werke für die internen Zwecke des Kunden gemäß dem jeweiligen Vertragszweck zu nutzen; der Kunde nimmt diese Rechteeinräumung an. Der Kunde darf Vorbestehende Werke, auch soweit sie in den Arbeitsergebnissen und Liefermaterialien enthalten sind, weder im Original noch als Kopie an Dritte weitergeben, verkaufen oder vermieten oder an ihnen Unterlizenzen erteilen.

5.4 Die PSO GmbH überträgt das Eigentum an den Arbeitsergebnissen und Liefermaterialien mit der vollständigen Zahlung des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Entgelts; der Kunde nimmt diese Rechteübertragung an.

5.5 Die PSO GmbH behält sich alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich unter dieser Ziffer 5 dem Kunden übertragen oder eingeräumt werden. Die PSO GmbH behält sich das Recht vor, für andere als den Kunden ähnliche Leistungen zu erbringen wie für den Kunden. Die PSO GmbH ist insbesondere nicht gehindert, Ideen, Wissen, Schulungs- und Workshopunterlagen, Standardhilfsmittel und Basiskonzepte aus der Geschäftstätigkeit mit dem Kunden für andere Projekte und Kunden zu nutzen.

5.6 Für den Fall, dass der Kunde im Rahmen der Beauftragung der PSO GmbH Produkte (z.B. Standard-Software sowie dazugehörige Dokumentation) oder sonstige Arbeitsergebnisse Dritter zur Verfügung stellt, verpflichtet sich der Kunde, sämtliche für die Leistungserbringung durch die PSO GmbH erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte zu erwerben oder sonst wie einzuholen und, soweit erforderlich, der PSO GmbH unentgeltlich, nicht-ausschließlich, zeitlich, räumlich und inhaltlich auf die Leistungserbringung durch die PSO GmbH beschränkt, einzuräumen. Der Kunde stellt die PSO GmbH sowie deren Organe, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen auf erstes Anfordern von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vertragsgemäßen Nutzung (z.B. Bearbeitung) von durch den Kunden zur Verfügung gestellten Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen Dritter durch die PSO GmbH im Rahmen von deren Leistungserbringung für den Kunden beruhen.

5.7 Verletzt der Kunde die vorgenannten Lizenzbestimmungen, kann die PSO GmbH den Vertrag außerordentlich kündigen, nachdem sie dem Kunden eine angemessene Frist zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen gesetzt hat, es sei denn, die Verletzung der Lizenzbestimmungen ist lediglich unerheblich. In diesem Fall fallen die dem Kunden übertragenen oder eingeräumten Rechte ausnahmslos an die PSO GmbH zurück.


6. Besondere Bestimmungen für Werkleistungen

Hat sich die PSO GmbH ausnahmsweise zu werkvertraglichen Leistungen verpflichtet, finden zusätzlich die folgenden Bestimmungen Anwendung.

Abnahme

6.1 Wurden die Werkleistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde diese unverzüglich abzunehmen. Unerhebliche Abweichungen von den im Auftragsschein und seinen Anlagen vereinbarten Leistungsmerkmalen berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

6.2 Sind im Auftragsschein und seinen Anlagen Abnahmekriterien oder ein Abnahmeverfahren niedergelegt, hat der Kunde unverzüglich, jedoch maximal innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, das Vorliegen der Abnahmekriterien zu prüfen bzw. den Abnahmetest durchzuführen, es sei denn, eine längere Frist ist ausdrücklich schriftlich vereinbart oder aufgrund der Natur der Leistungen ausnahmsweise zwingend erforderlich. Die PSO GmbH wird den Kunden hierbei angemessen unterstützen. Gegebenenfalls erforderliche Testdaten und -szenarien hat der Kunde bereitzustellen.

6.3 Der Kunde erstellt während der Abnahmeprüfung ein Protokoll, in dem festgestellte Mängel, die Testdaten und -szenarien sowie die Aktionen, die zu einem Mangel führen, beschrieben sind. Dieses Protokoll hat der Kunde der PSO GmbH nach der Abnahmeprüfung, spätestens aber mit der Anzeige eines Mangels auszuhändigen.

6.4 Haben die Parteien keine abweichende Vereinbarung geschlossen, gelten Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien in jedem Fall spätestens 30 Tage nach Lieferung an den Kunden als abgenommen, es sei denn, der PSO GmbH ist zuvor die schriftliche Anzeige eines erheblichen Mangels zugegangen oder aus vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen ist eine solche Mängelanzeige zuvor unterblieben. Sobald der Kunde die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien produktiv nutzt, gelten diese als abgenommen.

6.5 Sofern Teile der geschuldeten Werkleistung eine abgrenzbare, in sich geschlossene funktionelle Einheit bilden, unterliegen diese jeweils einer eigenen Abnahme. Insoweit gelten die Ziffern 6.1 bis 6.4 entsprechend. Die Endabnahme in Bezug auf das Zusammenwirken aller Teilleistungen bleibt unberührt.

Gewährleistung

6.6 Die Frist zur Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln beträgt vorbehaltlich § 634a Abs. 1 Nummer 2, Abs. 3 BGB 12 (zwölf) Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme.

6.7 Im Fall eines Mangels kann der Kunde von der PSO GmbH in angemessener Zeit Nacherfüllung verlangen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung, ist die PSO GmbH nach ihrer Wahl zur kostenlosen Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nach 3 (drei) Versuchen als endgültig fehlgeschlagen.

6.8 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zum Rücktritt und zum Schadensersatz. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.

6.9 Die PSO GmbH leistet keine Gewähr, dass die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien den betrieblichen Besonderheiten und Anforderungen des Kunden entsprechen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.

6.10 Der Kunde wird die PSO GmbH bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Zugang zu den Räumen und Einsicht in die Unterlagen, Materialien, Systeme und Programme gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

6.11 Die Gewährleistung entfällt in Fällen, in denen der Kunde Änderungen oder Eingriffe an den Arbeitsergebnissen und Liefermaterialien vorgenommen hat, es sei denn, diese Änderungen oder Eingriffe waren nicht ursächlich für die Entstehung des Mangels.

6.12 Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung keiner Mängelhaftungsverpflichtung der PSO GmbH zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können, kann der Kunde mit den für die Mängeluntersuchung und -behebung entstandenen Aufwendungen der PSO GmbH zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.


7. Schutzrechte Dritter

7.1 Die PSO GmbH steht dafür ein, dass die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien frei von Rechten Dritter sind, die eine Nutzung entsprechend dem vertraglich vereinbarten Umfang einschränken oder ausschließen („Schutzrechte Dritter“), vorausgesetzt, dass:

  • der Kunde die PSO GmbH unverzüglich schriftlich von der Anspruchserhebung in Kenntnis gesetzt hat und
  • die PSO GmbH die alleinige Kontrolle über die gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung und damit verbundenen Handlungen ausübt (das heißt, dass der Kunde z.B. keinen Vergleich ohne die Einwilligung der PSO GmbH verhandeln und schließen kann) und
  • der Kunde der PSO GmbH unverzüglich die Unterstützung, Informationen und Vollmacht gewährt, die die PSO GmbH in ihrem vernünftigen Ermessen zur Durchführung der vorgenannten Handlungen verlangt.

7.2 Werden Ansprüche auf der Grundlage von Schutzrechten Dritter geltend gemacht, kann die PSO GmbH nach ihrer Wahl die Befugnis erwirken, dass die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können, oder die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien derart ändern, dass sie nicht mehr unter den Schutzbereich der Schutzrechte Dritter fallen, oder die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien gegen gleichwertige Leistungen austauschen, die nicht von Schutzrechten Dritter umfasst sind. Können die vorgenannten Handlungen von der PSO GmbH nur mit unangemessenem Aufwand vorgenommen werden, kann sie deren Vornahme ablehnen.

7.3 Gelingt es der PSO GmbH nicht, Beeinträchtigungen durch die Rechte Dritter auszuräumen, oder wird dies von der PSO GmbH wegen des unangemessen hohen Aufwands abgelehnt, ist der Kunde zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt.

7.4 Ansprüche des Kunden in Ansehnung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, sofern sie auf vom Kunden zur Verfügung gestellten, entworfenen oder geforderten Bestandteilen der Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien beruhen. Die Ansprüche des Kunden in Ansehnung von Schutzrechten Dritter sind darüber hinaus ausgeschlossen, sofern der Kunde:

  • die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien ändert oder Eingriffe an ihnen vornimmt, oder
  • die Arbeitsergebnisse und Liefermaterialien mit Materialien, Produkten, Systemen, Daten, Vorrichtungen oder sonstigen Werken des Kunden oder Dritter kombiniert, vermischt, verbindet oder vermengt oder sie gemeinsam mit solchen Werken des Kunden oder Dritter betreibt, vertreibt oder sonst wie nutzt, es sei denn, diese Handlungen des Kunden sind nicht ursächlich für die Entstehung des Anspruchs.

8. Kündigung

8.1 Die Parteien sind zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Partei trotz Mahnung und Nachfristsetzung von dreißig (30) Tagen durch die andere Partei eine ihr obliegende wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt. Bei unwesentlichen Vertragsverletzungen ist die außerordentliche Kündigung ausgeschlossen. Ziffer 5.7 bleibt unberührt.

8.2 Kündigt die PSO GmbH gemäß Ziffer 4.6, Ziffer 5.7 oder Ziffer 8.1, hat der Kunde alle vereinbarten und bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen der PSO GmbH zu vergüten sowie die Kosten, Aufwendungen und Schäden zu erstatten (vorbehaltlich ersparter Aufwendungen), die der PSO GmbH durch die außerordentliche Kündigung entstehen. Hiervon umfasst sind auch solche Verbindlichkeiten, die die PSO GmbH gegenüber Dritten im Vertrauen auf das Weiterbestehen des Vertrags eingegangen ist. Die PSO GmbH wird sich bemühen, die Kosten, Schäden und Aufwendungen möglichst gering zu halten.

8.3 Soweit Regelungen dieser AGB ihrer Natur nach nicht zeitlich befristet sind, gelten sie nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Ziffer 5.7, Satz 2, bleibt unberührt.


9. Haftung

9.1 Die Haftung der PSO GmbH wird begrenzt, unabhängig vom Rechtsgrund, für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind, auf den Auftragswert oder den typischen vorhersehbaren Schaden, je nachdem, welcher Wert höher ist.

9.2 Schadensersatzansprüche für den Verlust gespeicherter Daten sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht eingetreten wäre, es sei denn, die PSO GmbH hat den Kunden nicht ordnungsgemäß (das heißt, entsprechend den typischerweise beim Kunden vorhandenen Kenntnissen) in die Datensicherung eingewiesen.

9.3 Die Haftungsbegrenzungen der Ziffern 9.1 und 9.2 gelten auch in Bezug auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter, Organe, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen der PSO GmbH.

9.4 Sind die Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung der PSO GmbH abgedeckt, gilt kein Haftungsausschluss. Die PSO GmbH verpflichtet sich, den bei Vertragsschluss bestehenden Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.


10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung von Vertraulichkeit hinsichtlich aller objektiv vertraulichen geschäftlichen Informationen der PSO GmbH, die der Kunde schriftlich, mündlich oder in anderer Form im Zusammenhang mit der Verhandlung des Vertrages und der Durchführung des Projektes erlangt, wie z.B. Dokumente, Entwürfe, Pläne, Daten, Know-how und jede andere Form von Geschäftsgeheimnissen. Der Kunde wird diese Informationen nur insoweit benutzen, wie es dem zugrundeliegenden Vertragszweck entspricht.

10.2 Der Kunde ist verpflichtet, in geeigneter Weise auch seine Mitarbeiter und weitere Personen, die mit diesem Vertrag und seiner Abwicklung befasst sind, auf die Einhaltung dieser Vertraulichkeit zu verpflichten.

10.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung entfällt, soweit der Kunde nachweist, (i) dass eine bestimmte Information ihm bereits bekannt war, bevor die Zusammenarbeit mit der PSO GmbH begonnen wurde, (ii) dass er diese Information von einer anderen zur Weitergabe berechtigten Person erhalten hat, (iii) dass die Information allgemein zugänglich war, ohne dass der Kunde, seine Organe, Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für diese allgemeine Zugänglichkeit verantwortlich sind, oder (iv) dass von Gesetzes wegen oder aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Entscheidung eine Offenlegung erforderlich ist.

10.4 Die Pflicht zur Einhaltung der Vertraulichkeit wirkt über den Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrages fort.


11. Datenschutz

Datenverarbeitung für eigene Zwecke der PSO GmbH

11.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die PSO GmbH vom Kunden zur Verfügung gestellte personenbezogene Daten zum Zweck der Durchführung des Vertrags sowie für die Förderung der Geschäftsbeziehung (einschließlich zu Marketing-Zwecken) speichert, verarbeitet und nutzt. Hiervon umfasst sind geschäftsbezogene Daten von Beschäftigten, gesetzlichen Vertretern, Aufsichtsorganen und Subunternehmern des Kunden, z.B. Name, Beruf, geschäftliche Adresse, Email-Adresse und Telefonnummer. Der Kunde erklärt sich insbesondere einverstanden, dass die PSO GmbH im Rahmen der vorgenannten Zwecke und mittels der vorgenannten Daten Kontakt mit diesen Personen aufnimmt.

11.2 Der Kunde sichert zu, von den oben genannten Personen, deren Daten er der PSO GmbH zur Verfügung stellt, die für die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung gemäß Ziffer 11.1 erforderliche Einwilligung einzuholen und diese Personen entsprechend zu informieren.

Datenverarbeitung im Auftrag des Kunden

11.3 Verarbeitet die PSO GmbH personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, gelten ergänzend die Bedingungen über die Durchführung einer Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die wahlweise im Internet unter www.pso.de heruntergeladen oder von der PSO GmbH angefordert werden kann.


12. Schlussbestimmungen

12.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die PSO GmbH die Leistungsbeziehung mit dem Kunden als Referenz benennt und insbesondere in Webseiten, Printmedien und sonstigen Werbematerialien auf die Leistungserbringung gegenüber dem Kunden hinweist.

12.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

12.3 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung gelten, die im Rahmen des rechtlich Möglichen dem Willen der Parteien und dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt sinngemäß, falls eine ergänzungsbedürftige Lücke offenbar wird.

12.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt (oder entsprechend entscheidungsreif) oder unbestritten sind. Gegen Forderungen der PSO GmbH kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung sich aus demselben Vertragsverhältnis ergibt und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt (oder entsprechend entscheidungsreif) ist.

12.5 Alle Rechtsgeschäfte mit uns unterliegen Deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und sonstiger zwischenstaatlicher Übereinkommen (auch nach ihrer Übernahme in deutsches Recht).

12.6 Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt München als Gerichtsstand vereinbart.

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